BAGP PM zur Vergabeentscheidung


BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen (BAGP)
München, 21.9.15
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen GKV SV zieht die Reißleine:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland wurde zu einflussreich / 
Patientenbeauftragter Laumann verliert Vertrauen bei vielen Patienten und Patientenorganisationen
Am 18.09.2015 hat der private Dienstleister Sanvartis GmbH den Zuschlag für die neue Förderphase der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ab 2016 erhalten. Damit werden bisherige Prinzipien der Unabhängigen Patientenberatung aufgegeben:
Die Unabhängigkeit der Träger der UPD muss nicht mehr nachgewiesen werden und die Verortung bei den gemeinnützigen Patientenorganisationen, die das Thema entwickelt und nachgewiesenermaßen bisher hervorragende Arbeit geleistet haben, ist nicht mehr wichtig.
Die BAGP hält diese Entscheidung für eine Missachtung des gesetzlichen Auftrages.
Gregor Bornes, Sprecher der BAGP: „Der aktuelle Patientenbeauftragte Laumann hat die Entscheidung im Auftrag der Bundespolitik mitgetragen. Er muss daher die Verantwortung für die Entscheidung und die Entwicklung übernehmen. Er ist für viele Patienten und Patienten-Organisationen nicht mehr die Vertrauensperson, die seine Vorgängerin und Vorgänger waren.“
Der GKV SV hatte die Vergabe der UPD ab 2016 europaweit ausgeschrieben und so ohne Verpflichtung das Vergaberecht nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Grundlage der Entscheidung gemacht. „Diese vergaberechtliche Grundlage ist zur Beurteilung eines sozialpolitischen Auftrages ungeeignet.“ so Gregor Bornes weiter.
Die bisherigen gemeinnützigen Gesellschafter VdK, VuP und vzbv hatten trotzdem die Vergabekammer des Bundes eingeschaltet. Diese kam am 4.9.2015 zu dem Ergebnis, dass die Vergabe korrekt sei. Unabhängig müsse demnach nicht der Träger oder der Gesellschafter der UPD sein, sondern nur die neu zu gründende Einrichtung selbst. Deren Methoden zur Erlangung der Unabhängigkeit müssten im vorgelegten Konzept z.B. durch einen Geschäftsführer, der nur für die UPD arbeitet, oder in Eigenerklärungen nachvollziehbar dargelegt sein. Mitgebrachte Erfahrung zählt für die neue Phase nicht, es zählt alleine das aufgeschriebene Konzept, an dem sich der Gewinner dann in Zukunft messen lassen muss.
Zum Hintergrund:
In zehn Jahren hat sich die UPD zu einer hochkompetenten Anlaufstelle für Ratsuchende entwickelt, die über medizinische, rechtliche und psychosoziale Gesundheitsthemen berät. Engagierte BeraterInnen, Träger und Gesellschafter haben Netzwerke und Kooperationen aufgebaut, um eine effiziente, in die bestehende Beratungslandschaft eingegliederte Beratung und Unterstützung für Ratsuchende zu gewährleisten.
Das Angebot der bisherigen Betreiber der UPD hatte vorgesehen, die bisherigen Standards in der Qualität der Beratung und der Dokumentation und Berichterstattung aufrecht zu erhalten. Die Beratungskapazitäten sollten um das mehr als 2,5fache (von derzeit 80.000 auf 210.000 Kontakte) gesteigert werden.

Gerne Teilen!




Veröffentlicht am 23. September 2015 von Redaktion
Kategorien: Pressemitteilung extern, UPD


 |