DGS Film Aufklärungspflicht


Ärzte sind dazu verpflichtet, Sie nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu behandeln. Ärzte müssen sich fortbilden und in der Fachliteratur informieren. Wenn dem Arzt Fachwissen oder die Ausstattung fehlt, um eine sichere Diagnose zu stellen, muss er Sie an einen Facharzt oder an ein Krankenhaus verweisen.

Der Arzt muss sich über die Vorgeschichte Ihrer Erkrankung informieren und sich dafür ausreichend Zeit nehmen. Er muss Sie über die Diagnose und die vorgeschlagenen Behandlungsschritte so informieren, dass Sie es verstehen.

Wenn Sie einen Gebärdensprachdolmetscher oder andere Kommunikationshilfen benötigen, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Das ist in § 17 im Sozialgesetzbuch I geregelt.
Jedenfalls für die ambulante Behandlung sollte das ohne Probleme klappen. Wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden, ist die Kostenübernahme oft strittig. Die Krankenkassen argumentieren, dass die Kosten mit den Pflegesätzen abgegolten sind, die die Kliniken erhalten. Die Krankenhausträger sind zum Teil der Auffassung, dass Dolmetscher zusätzlich vergütet werden müssen. Holen Sie im Zweifel Rat bei Ihrer Krankenkasse ein und vergewissern Sie sich bei dem Krankenhaus. Bei Problemen wenden Sie sich an die Unabhängige Patientenberatung, kurz: UPD.

Auch über die Kosten einer Behandlung muss der Arzt Sie informieren. Das ist wichtig, weil immer mehr Leistungen angeboten werden, die die Krankenkassen nicht bezahlen. Diese sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen, besser bekannt unter der Abkürzung IGeL, müssen privat bezahlt werden. Sie werden oft empfohlen und bieten eine zusätzliche Einnahmequelle für Ärzte. Der Arzt muss Sie VOR der Behandlung schriftlich über die Kosten informieren. Klärt er Sie nicht auf, können Sie in der Regel die Bezahlung der Kosten aus diesem Grund verweigern.

Nur in wenigen Fällen sind individuelle Gesundheitsleistungen wirklich sinnvoll. Sie sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und in Ruhe überlegen. Beratung bietet die UPD und auch bei Ihrer Krankenkasse können Sie nachfragen.

Jede ärztliche Maßnahme setzt Ihre Einwilligung voraus. Damit Sie wirksam einwilligen können, müssen Sie zuvor aufgeklärt werden. Die Aufklärung ist wichtig, damit Sie wissen, was mit der Behandlung auf Sie zukommt. Der Arzt muss Ihnen die geplanten Maßnahmen so erklären, dass Sie selbst Nutzen und Risiko abwägen und dann entscheiden können, ob Sie in die Behandlung einwilligen oder nicht. Nur im Notfall braucht keine Aufklärung erfolgen oder wenn Sie auf eine Aufklärung verzichtet haben.

Zur Aufklärung gehört, dass Sie über die geplante Maßnahme informiert werden und die Risiken und mögliche Alternativen kennen. Außerdem muss der Arzt Sie über die Notwendigkeit und Folgen der geplanten Behandlung aufklären. Gibt es mehrere Behandlungsmöglichkeiten, die den gleichen Erfolg versprechen, soll der Arzt Ihnen die risikoärmste und kostengünstigste Methode empfehlen.

Was oft zu kurz kommt: auch bei Medikamenten, die Ihnen der Arzt verschreibt, muss über Wirkungen und Nebenwirkungen aufgeklärt werden. Dazu ist es wichtig, dass Sie dem Arzt mitteilen, welche Medikamente Sie einnehmen. Nur so können die Wechselwirkungen berücksichtigt werden. Für den Zeitpunkt und den Umfang der ärztlichen Aufklärung gilt eine Faustregel: wenn kein Notfall vorliegt, müssen Sie so frühzeitig aufgeklärt werden, dass Sie ohne Zeitdruck wohlüberlegt entscheiden können. Bei kleineren Maßnahmen brauchen Sie weniger Zeit als vor Operationen. Hier sollte die Aufklärung spätestens einen Tag vorher erfolgen.

Die Aufklärung muss besonders detailliert sein, wenn es ein gefährlicher Eingriff ist oder wenn die Behandlung nicht medizinisch notwendig ist, z.B. bei Schönheitsoperationen. Die Aufklärung muss in einem persönlichen Gespräch geschehen und muss für Sie verständlich sein. Ergänzend kann der Arzt auf Unterlagen Bezug nehmen, die Sie in Textform erhalten. Wenn Sie eine Einwilligung auf einem Formular schriftlich geben sollen, dann unterschreiben Sie es erst nach dem Aufklärungsgespräch und wenn Sie sich entschieden haben. Es ist Ihnen davon eine Kopie auszuhändigen. Achten Sie darauf, dass Ihnen dieses Dokument gegeben wird. Die Aufklärung muss nicht unbedingt von dem Arzt vorgenommen werden, der Sie behandelt. Es muss aber ein Arzt sein, der von seiner Ausbildung her die anstehende Behandlung auch durchführen könnte.
Unsere Tipps für Sie:

Haben Sie keine Scheu, so lang nachzufragen, bis Sie alles verstanden haben. Sie sollen sich sicher fühlen, eine Entscheidung treffen zu können.

Schreiben Sie sich Ihre Fragen vor dem Arztgespräch auf, z.B.: Wie dringend ist die Behandlung? Wie groß ist die Chance, dass meine Beschwerden gelindert werden? Gibt es andere Methoden der Behandlung? Wie hoch sind die Erfolgsaussichten? Was ist, wenn nichts gemacht wird?

Wenn Zweifel bleiben und Sie unsicher sind, holen Sie eine zweite Meinung ein.