DGS Film Behandlungsfehler


Und wenn ein Behandlungsfehler passiert?

Sie haben den Verdacht, dass ein gesundheitlicher Schaden durch einen ärztlichen Fehler verursacht sein könnte?
Beim Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler ist eine unabhängige Beratung wichtig. Zuerst einmal müssen Sie entscheiden, was Ihnen wichtig ist: wollen Sie für einen Behandlungsfehler eine finanzielle Entschädigung bekommen? Dann stehen Ihnen unterschiedliche Wege der Klärung offen.Sie können Ihre Krankenkasse um Unterstützung bitten. Die kann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten und den Verdacht auf einen Behandlungsfehler kostenlos begutachten lassen.
Oder Sie können ein Verfahren bei der zuständigen Schlichtungsstelle Ihres Bundeslandes anstrengen. Die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Ärztekammern werden auf Antrag tätig. Voraussetzung in fast allen Schlichtungsstellen für das Verfahren ist die Zustimmung des Arztes oder Krankenhauses und der Haftpflichtversicherungen.

Zuerst werden die Krankenunterlagen angefordert und dann ein Gutachten erstellt. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Die Kosten für einen Anwalt müssen Sie selbst tragen. Die Dauer eines Schlichtungsverfahrens beträgt mindestens ein Jahr.

Sie können auch eine Zivilklage einreichen. Vor diesem Schritt sollten Sie versuchen, sich gütlich zu einigen und unbedingt eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Das Kostenrisiko in einem Prozess ist hoch.

Für die Durchsetzung möglicher Ersatzansprüche muss ein nachweisbarer Behandlungsfehler vorliegen, der die Ursache für einen Schaden ist. Wenn beispielsweise ein Medikament zu hoch dosiert oder ein Röntgenbild falsch beurteilt wird, dann sind das Verstöße gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft. Es muss aber auch durch diesen Fehler ein Gesundheitsschaden entstanden sein. Der muss auf die Behandlung des Arztes zurückzuführen sein. Grundsätzlich müssen Sie als Patient das beweisen.

Eine wichtige neue Regelung im Patientenrechtegesetz kann hier helfen. Wenn nämlich der Arzt erkennt, dass bei Ihrer Behandlung ein Fehler gemacht wurde, muss er Sie darüber informieren. Aber nur dann, wenn für Sie gesundheitliche Gefahren bestehen, sonst nur auf Ihre Nachfrage. Wenn Sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben, fragen Sie also unbedingt nach! Der Arzt muss Ihnen darauf antworten.

Für Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt, wenn Sie von dem Behandlungsfehler Kenntnis erlangt haben. Ihr Anspruchsgegner ist derjenige, mit dem Sie den Behandlungsvertrag geschlossen haben, also entweder der Arzt oder der Träger des Krankenhauses.

Das alles ist sehr kompliziert und Sie können sich kostenfrei Unterstützung bei der UPD holen. Was Sie auf jeden Fall tun sollten: Schreiben Sie ein Gedächtnisprotokoll über den Verlauf der Behandlung. Schreiben Sie auf, wann Sie den Arzt über Auffälligkeiten informiert haben. Was hat der Arzt dazu gesagt? Haben vielleicht Pflegekräfte oder andere Ärzte die Behandlung kommentiert? Waren Ihre Besucher oder andere Patienten dabei?

Fordern Sie auch Ihre Behandlungsunterlagen in Kopie an. Sie können das schriftlich machen und sollten dabei eine Frist setzen. Dann können Sie mit den Unterlagen zu einer Patienten-Beratungsstelle gehen oder Rat bei einem Anwalt einholen. Es gibt Fachanwälte für Medizinrecht. Fragen Sie nach, ob der Anwalt die Patienten- oder die Ärzteseite vertritt.

Vielleicht wollen Sie aber auch keine rechtlichen Schritte unternehmen und sich nur beschweren, damit anderen Patienten nicht das Gleiche passiert wie Ihnen. Dann können Sie sich direkt an den Verursacher wenden, die Krankenhausleitung oder Ärztekammer informieren. Einige Krankenhäuser haben eigene Beschwerdestellen. Natürlich können Sie auch bei einer unabhängigen Patienten-Beratungsstelle Unterstützung bekommen.

In Hamburg kann die Patienten-Initiative helfen. Bitten Sie in jedem Fall um eine schriftliche Stellungnahme zu Ihrer Beschwerde. Wir möchten Sie ermutigen, einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler oder einer Beschwerde über einen erlebten Missstand nachzugehen. Die Rückmeldungen von Patienten sind wichtig, damit die Qualität medizinischer Leistungen verbessert werden kann.

Wir wünschen Ihnen in jedem Fall eine gute Gesundheit und fachkundige Ärzte, die sich Zeit für Ihre Behandlung nehmen und Ihnen auf Augenhöhe begegnen!

(Abspann)

Patienten-Initiative e.V. Hamburg

Alsterdorfer Markt 8
22297 Hamburg
Tel. 040 / 23 54 64 98

info[ät]patienteninitiative.de

www.patienteninitiative.de

Dieser Film ist mit einer Förderung von Aktion Mensch entstanden.

Wir bedanken uns bei Aktion Mensch!

Die Gebärdensprachfilme wurden von der Gebärdenwerk GmbH produziert.

www.gebaerdenwerk.de

Weitere Gebärdensprach-Filme auf der Homepage
der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland

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