Erfolg für LAG


Pressemeldung der LAG vom 19.12.2019

Starke Interessenvertretung der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für Menschen mit Behinderung

Hamburger Gleichstellungsgesetz von Menschen mit Behinderungen mit Verbesserungen in letzter Minute im Parlament beschlossen

Die Hamburger Bürgerschaft beschloss gestern in ihrer letzten Sitzung 2019 das Hamburgische Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (HmbGlG). Es tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

Die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen hatte sich in mehreren Stellungnahmen zu der Novelle des Landesgesetzes geäußert und ihre Forderungen u.a. bei der Expertenanhörung des Sozialausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft gegenüber den Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft vorgetragen. Sie kritisiert, dass das Gesetz weiter die digitale Barrierefreiheit und die Einbeziehung von Beschäftigten mit Behinderung komplett ignoriert. Erfreulich ist aber der Teil-Erfolg ihres Protestes gegen den Gesetzesentwurf. Er hat bewirkt, dass die Fraktionen noch in letzter Minute Änderungsanträge einbrachten, die wichtige Verbesserungen in dem neuen Gesetz aus Sicht der Menschen mit Behinderungen ermöglichen.
Das HmbGlG zur Gleichstellung trifft Regelungen zur Barrierefreiheit. Ziel des Gesetzes ist es, allen Menschen sämtliche Lebensbereiche zugänglich zu machen. Dafür finden sich Regelungen in den Gleichstellungsgesetzen und -Verordnungen des Bundes und der Länder, u.a. zum Bauen, Verkehr, der Kommunikation und dem Internet.

„So wie das Gesetz bis zur letzten Woche im Entwurf vorlag, war es nicht unser Gesetz“, so Ralph Raule aus dem LAG Vorstand. „Jetzt wird auf der gesetzlichen Grundlage eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden, die bei Benachteiligungen angerufen werden kann sowie ein Partizipationsfonds zur Förderung der Selbsthilfe in Hamburg. Das ist ein Erfolg der LAG.“ Kerrin Stumpf aus dem LAG Vorstand ergänzt: „Dieses Gesetz muss für die Menschen spürbare Verbesserungen bringen. Dafür bestehen jetzt gute Aussichten, wenn ab jetzt, wenigstens bei Neubauten und in der Verkehrsentwicklung, die „allgemein anerkannten Standards der Barrierefreiheit“ gelten werden. Damit haben wir mit unserer Interessenvertretung der letzten Wochen wirklich etwas erreicht.“

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Veröffentlicht am 20. Dezember 2019 von Redaktion
Kategorien: Allgemein, Barrierefreiheit, Pressemitteilung extern, Teilhabe


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