PM der BAGP zum Europäischen Patientenrechtetag am 16.05.14
München, 14. Mai 2014
Anlässlich des Europäischen Patientenrechtetages am Freitag den 16.05.14 bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen (BAGP) Informationen zu Patientenrechten und Ärztepflichten orientiert am Patientenrechtegesetz an.
Dazu gibt es besondere Aktionen in folgenden Städten:
Bremen, München, Nürnberg und Tübingen
In der Zeit von 10 bis 13 Uhr können sich Interessierte z.B. über folgenden Fragestellungen informieren und beraten lassen:
• Habe ich ein Recht auf Einsicht in meine Krankenakte?
• Worüber muss ich aufgeklärt werden?
• Gibt es ein Recht auf eine zweite Meinung?
• Was ist ein Behandlungsfehler?
• Welche Änderungen ergeben sich durch das Patientenrechtegesetz von 2013?
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP) ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Patientenberatungsstellen und eine der sogenannten maßgeblichen Patientenorganisationen, die die Patienteninteressen u.a. im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vertritt. Sie hat das seit gut einem Jahr bestehende Patientenrechtegesetz zum Anlass genommen, Karl-Josef Laumann (CDU), den Patientenbeauftragten der Bundesregierung zu befragen, sowie eine Umfrage zum Unterstützungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen bei Behandlungsfehlerverdacht durchzuführen.
Die Antworten und Umfrageergebnisse finden Sie im BAGP-Rundbrief (s. Anlage) und auf der Homepage der BAGP.
Die BAGP will durch bessere Informationsvermittlung dazu beitragen, dass PatientInnen ihre Rechte kennen und besser einfordern können.
Auch die BAGP-Broschüre „Patientenrechte – Ärztepflichten “ mit allen Änderungen durch das Patientenrechtegesetz 2013 hilft dabei. Die 68-seitige Broschüre erklärt die Rechte der Patienten ausführlich und laienverständlich.
Die Broschüre kostet 3 Euro (4 Euro bei Versand) und ist erhältlich bei der
Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen Waltherstr. 16a, 80337 München Tel. 089-76 75 5131 mail@bagp.de www.bagp.de