DGS Film Einsichtsrecht


Einsichtsrecht in Krankenunterlagen

Sie haben das Recht jederzeit Einsicht in Ihre vollständige Patientenakte zu erhalten.
Das sind die Krankenunterlagen, die über Ihre Behandlung beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus angelegt worden sind.
Der Arzt ist verpflichtet, alle für die Behandlung wichtigen Umstände aufzuzeichnen. Diese Unterlagen müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Wenn Sie in Ihre Behandlungsunterlagen Einsicht nehmen wollen, brauchen Sie keine Begründung zu nennen. Sie haben auch den Anspruch darauf, Kopien der Unterlagen zu bekommen.

Die Kosten für die Kopien müssen Sie tragen. Die Einsichtnahme kann Ihnen nur dann verweigert werden, wenn erhebliche therapeutische Gründe dagegen sprechen. Das muss aber begründet werden und darf nicht einfach behauptet werden.
Wenn Ihnen die Einsichtnahme verweigert wird, holen Sie sich Hilfe. Ein anderer Arzt kann die Befunde mit Ihrer Erlaubnis anfordern oder Sie wenden sich an die Patientenberatung.