In der Glasscheibe einer Tür hängt ein handgeschriebenes Schild: Geschlossen
Nach 40 Jahren schließen wir die Türen   Beratung wird nicht mehr angeboten, wir engagieren uns weiterhin für eine gleichberechtigte medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung. Für alle Anliegen rund um Gesundheit und Patient*innenschutz steht in Hamburg die Verbraucherzentrale zur Verfügung. Seit Anfang Mai berät auch die UPD wieder: 0800 11 77 22
Endlich nimmt die Patient*innenvertretung in Hamburg wieder Fahrt auf! Die Stabsstelle ist bei der Verbraucherzentrale angesiedelt.

Was ist die Stabsstelle Patientenbeteiligung?

Die Stabsstelle in Hamburg ist eine regionale Anlaufstelle – sowohl für die meist ehrenamtlichen Patientenvertreterinnen und -vertreter als auch für diejenigen, die es noch werden wollen. Auch andere Akteure im Gesundheitswesen und Interessierte am Thema Patientenbeteiligung und Patientenvertretung können sich an die Stabsstelle wenden. Hier der Link zur Website bei der Verbraucherzentrale: https://www.vzhh.de/patientenbeteiligung

Statement Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, für die Patienten-Initiative e. V.

Stärkung der Regelstruktur in gynäkologischen Praxen in Hamburg

5.06.2024 „Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass es in Deutschland kaum barrierefreie Frauenarztpraxen gibt! Diese Versorgungslücke erschwert essentielle Vorsorgeuntersuchungen für Frauen mit Behinderungen. Sie haben genauso wie Frauen ohne Behinderungen das Recht auf eine freie Wahl einer Ärztin oder eines Arztes. Warum sollte es separate barrierefreie Angebote mit wechselnden Ärztinnen und Ärzten in geben, warum also eine Parallelstruktur aufbauen, wie es in manchen Städten wie Bremen oder München bereits umgesetzt wird? Menschen mit Behinderungen haben auch durch die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland bereits vor 15 Jahren ratifiziert hat, das Recht auf eine gleichwertige medizinische Versorgung. Sie zahlen als Kassenpatientinnen genauso wie andere in die gesetzliche Krankenversicherung ein – warum können dann die Frauenarztpraxen nicht in baulicher Hinsicht als auch im Untersuchungssetting verpflichtend barrierefrei sein? Hier müssen dringend und zeitnah die rechtlichen Rahmenbedingungen zugunsten von Frauen mit Behinderungen angepasst werden.“