Die elektronische Patientenakte kurz erklärt

Im neuen Erklärvideo der BAG SELBSTHILFE wird die bevorstehende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) erläutert, die ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch angelegt wird. Das Video informiert über die Vorteile der ePA, ebenso wie über mögliche Bedenken.

Das Video betont die Entscheidungsfreiheit der Patientinnen und Patienten, ob und in welchem Umfang sie die ePA nutzen möchten. Es erklärt, wie sie der ePA widersprechen oder einzelne Zugriffe einschränken können.

Den Film findet ihr auf dem YouTube-Kanal der BAG SELBSTHILFE:

Video mit Untertitel: https://youtu.be/V76xYhSDRBE

Video mit Audiodeskription: https://youtu.be/DHScxXX55MU

22. Januar 2025 by Redaktion
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UPD ist wieder gestartet

Am 6. Mai 2024 hat die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ihre Tätigkeit wieder aufgenommen. Zum 1. Januar 2024 wurde die UPD in eine Stiftung des öffentlichen Rechts überführt. Neuer Stiftungsvorstand ist Sven Arndt. Arndt war bis Ende April 2024 als Administrativer Direktor bei der Berghof Foundation Operations gGmbH tätig, einer unabhängigen und gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation, die Konfliktparteien und andere Akteure in ihren Bemühungen unterstützt, durch Friedensförderung, Friedens­erziehung und Konflikttransformation politischen und sozialen Wandel sowie dauerhaften Frieden zu erreichen. Zuvor hat er von 2011 bis 2020 als Verwaltungsleiter beim Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung und von 2007 bis 2010 ebenfalls als Verwaltungsleiter bei der Stiftung Wissenschaft und Politik gearbeitet. Nach dem zweiten Vorstand, einer Vorständin, werde noch gesucht, berichtet das Ärzteblatt.

Das Angebot der UPD sei zu Beginn noch begrenzt, so das Ärzteblatt. Zunächst werde die UPD nur telefonisch (0800 – 0117722) zu eingeschränkten Zeiten (montags, dienstags, donnerstags von 9.30 Uhr bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr, mittwochs und freitags von 9.30 Uhr bis 14 Uhr) erreichbar sein. Die Beratungskapazitäten sollen in den kommenden Monaten erweitert und ein Netz regionaler Beratungsstellen aufgebaut werden.

Detaillierte Infos hier  (Artikel Ärzteblatt 6. Mai 2024)

15. Juni 2024 by Redaktion
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Für eine gute ambulante gynäkologische Versorgung von Frauen mit Behinderung

Projekt steht vor dem Abschluss

Seit über 40 Jahren weisen Frauen mit Behinderung auf die strukturellen Defizite in der gynäkologischen Versorgung hin und fordern umfassend barrierefreie Arztpraxen, die problemlos von allen Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen genutzt werden können. Es liegen keine gesicherten Informationen über die Zahl „barrierefreier“ Praxen und die jeweiligen Ausstattungsmerkmale vor. Was wir aber wissen: Viele Frauen finden keine Arztpraxis, die auf ihre Bedarfe eingestellt ist. Das Recht auf freie Arztwahl (§ 76 SGB V) ist für Frauen mit Behinderung nicht umsetzbar.

Im Rahmen unseres Projektes „Gynäkologische Versorgung von Frauen mit Behinderung – JETZT!“ haben wir eine Fragebogenaktion durchgeführt, um mehr über die Bedarfe und Erfahrungen der betroffenen Frauen erfahren.

Der Bogen konnte ohne Zugangscode und anonym beantwortet werden. Insgesamt haben sich 244 Personen beteiligt, 120 Bögen sind vollständig ausgefüllt worden. 33 Frauen gaben an, keine Frauenarztpraxis zu haben. Allein das weist auf die bestehenden Mängel und den dringenden Handlungsbedarf hin. Was muss sich ändern?

  • Barrierefreier Zugang in die Regelversorgung!
  • Barrierefreie Innenausstattung wie Hebelifter zum Transfer
  • Geschulte Kommunikation und fachliche Kompetenz in der Behandlung von Frauen* mit Behinderung
  • Veröffentlichung einheitlicher Angaben zur Barrierefreiheit aller Vertragsarztpraxen, so wie § 75 Abs. 1a S. 2 SGB V es vorsieht
  • Finanzielle Anreize für Ärzt*innen für Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Vergütung des höheren zeitlichen und medizinischen Behandlungsaufwands

 

23. Mai 2024 by Redaktion
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Nachhilfe

Am 27. Januar berichtete das Hamburg Journal über die Suche einer Rollstuhlnutzerin nach einer Frauenarztpraxis. Gleichzeitig wurde auf unsere Befragung hingewiesen und unsere Erfahrung, dass zu viele Frauen mit Behinderung überhaupt keine gynäkologische Versorgung haben.

Im Film besuchte die Frau eine gynäkologische Praxis und das war ein so typisches Beispiel. Automatischer Türöffner war da, funktionierte aber nicht. In der Praxis hätte sie sich nicht in der dafür vorgesehenen Kabine Aus- und Anziehen können: Zu eng. Auf den gynäkologischen Stuhl wäre sie nicht gekommen: zu hoch, keine Armlehnen, kein Halt für die Beine. Der Arzt war ganz erstaunt! Er wusste nicht, welche Bedarfe eine Patientin im Rollstuhl hat. Es müsste einen Leitfaden geben, sagte er dem NDR. Ja, genau! Rief ich zum Fernseher, wissen wir, haben wir, will aber die Kassenärztliche Vereinigung nicht. Die KV hat unsere Arbeit für mehr Transparenz über die konkreten Bedingungen in Arztpraxen herabgesetzt mit der Aussage, wir würden nur messen statt beraten und sie seien froh, dass das Vorhaben beendet ist. Ja, es ist gescheitert, weil wir weder in der Ärzteschaft noch bei der KV Gehör fanden. Es gäbe keine Probleme mit der Arztsuche. Alle Daten seien doch verfügbar bei der KV. Das stimmt eben nicht und der Beitrag im NDR hat in 2,5 Minuten gezeigt, dass es an Wissen und Problembewusstsein fehlt.

Mir fehlt es mittlerweile an Worten für die zutage getretene Haltung und für den unhaltbaren und doch hingenommenen Zustand, dass Frauen mit Behinderung nicht einmal eine Krebsfrüherkennung in der Gynäkologie bekommen, wenn sie nicht auf den Stuhl klettern können. Hamburg, Anfang 2024.

Kerstin Hagemann

Hier der Link zum Beitrag im Hamburg Journal

28. Januar 2024 by Redaktion
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40 Jahre Patienten-Initiative – der NDR berichtet

Heute, am 7. Januar 2024, berichtete das Hamburg Journal über unser bevorstehendes Jubiläum. Am 10. Januar 1984 erschien die erste Schlagzeile zum Bernbeck-Skandal in der Hamburger Morgenpost.

Hier könnt ihr dein Beitrag anschauen.

 

07. Januar 2024 by Redaktion
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Es geht uns alle an!

Es ist mehr als ein Alarmzeichen.

Wenn der AfD-Politiker Biörn Höcke das Ende der Inklusion und damit die aktive Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung fordert, ist das kein Zufall und kein Ausrutscher. In der AfD wird wiederholt gefordert, Menschen, die nicht in das Weltbild des völkischen Nationalismus passen, zu entrechten oder aus dem Land zu werfen.

Wer so denkt und spricht, stellt die Würde des Menschen als Individuum, die Universalität von Menschenrechten und damit die Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaft in Frage.

Abwertung und Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung sind in der AfD längst zum Programm geworden, genauso wie die Abwertung und Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer selbstbestimmten geschlechtlichen Identität.

Wir lassen nicht zu, dass Ideologien der Ungleichwertigkeit von Menschen weiter Raum greifen, die an die dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte erinnern. Wir rufen die Zivilgesellschaft auf, sich der Gefahr, die von einer solchen Agenda für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ausgeht, gemeinsam und entschlossen entgegenzustellen.

Es geht uns alle an.

Wir alle sind gefordert. Die Alarmzeichen sind nicht zu übersehen

Unterzeichnende Organisationen:

  • Der Paritätische Gesamtverband
  • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
  • Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft
  • Deutsche Aidshilfe
  • Arbeiterwohlfahrt Bundesverband
  • Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland
  • Sozialverband Deutschland SoVD
  • Bundesvereinigung Lebenshilfe
  • Dachverband Gemeindepsychiatrie
  • Bundesverband evangelische Behindertenhilfe
  • Anthropoi Bundesverband
  • Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe
  • Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie
  • Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen
  • Fachverband Drogen- und Suchthilfe
  • Guttempler in Deutschland
  • Werkstatträte Deutschland

Erschienen als Anzeige in der WELT am Sonntag am 27.8.2023.

 

21. September 2023 by Redaktion
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Barrierefreie gynäkologische Arztpraxen – Fehlanzeige

Dieser Eintrag ist über vier Jahre alt.Wir müssen kein Wort ändern, es gibt keine Verbesserungen.

Immer wieder taucht diese Frage in den sozialen Medien auf. @LauraGehlhaar twitterte: „Drei von meinen rollstuhlfahrenden Freundinnen haben noch nie oder seit über 12 Jahren keine gynäkologische Untersuchung gehabt. Gründe: keine barrierefreien Praxen, Scham.“

Die Kommentare zu diesem Tweet ähneln sich und bestätigen diese Misere. Anruf in der Arztpraxis, es soll barrierefrei sein, dort ankommen und vor den Treppen stehen. Arztpraxis zieht vom barrierefreien Neubau in Altbau um. Der Zugang ist barrierefrei, aber man kommt weder auf die Toilette noch auf den Untersuchungsstuhl. Termine können nicht per Mail vereinbart werden, sodass gehörlose Patientinnen und Patienten sich nicht anmelden können. Assistenzhunde dürfen nicht mitgenommen werden. Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen.

Es ist ein Skandal, dass Menschen mit Behinderung ihr Recht auf freie Arztwahl nicht wahrnehmen können. Frauen, die noch nie bei einer gynäkologischen Untersuchung waren, weil sie keine zugängliche Praxis finden?! Dieser Zustand ist unerträglich. Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf eine medizinische Versorgung wie alle anderen auch. Es wird hingenommen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention genau diesen gleichberechtigten Zugang in der gleichen Qualität und Bandbreite zur gesundheitlichen Versorgung vorschreibt (Artikel 25), die Realität in Deutschland davon allerorten weit entfernt ist.

Wir haben uns mit unserem Projekt „Barrierefrei. Wir sind dabei“ vorgenommen, zuerst einmal mehr Transparenz darüber herzustellen, wo was zu finden ist. Denn es gibt leicht zugängliche Praxen und engagierte Ärztinnen und Ärzte, für die die Behandlung von Menschen mit Behinderung selbstverständlich dazu gehört. Wir erheben Daten zu den genauen Bedingungen in den Praxen und veröffentlichen die Informationen in der Web-App planB.hamburg. Die Datenbank wächst langsam. Von einem Stadtplan zur gesundheitlichen Versorgung sind wir weit entfernt. Aufgezeigt haben wir den erheblichen Bedarf an mehr Transparenz und mehr Barrierefreiheit für die unterschiedlichen Bedarfe. Es geht ja nicht nur um die berühmte Rampe für rollstuhlnutzende Menschen.

Barrierefreiheit muss ein verpflichtendes Kriterium für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte werden. Politik und Selbstverwaltung müssen handeln und entsprechende Vorgaben und Anreize setzen. Sonst lesen wir noch in 10 Jahren bei Twitter, dass Frauen nicht zur Krebsfrüherkennung können, obwohl sie diese Untersuchung in Anspruch nehmen wollen.

18. Juli 2023 by Redaktion
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Keine Beschwerden über fehlende Informationen zur Barrierefreiheit?

Am 23. März berichtete der NDR im Hamburg Journal über das Aus unserer WebApp. Die Kassenärztliche Vereinigung nahm schriftlich Stellung und behauptete, das Projekt nach Kräften unterstützt zu haben.

Das wäre möglich gewesen, wenn ein Interesse an der Bestandsaufnahme zu den Bedingungen der Barrierefreiheit in Arztpraxen da gewesen wäre. War es aber nicht, wie dieses Statement in dem Fernsehbeitrag zeigt:

Vergrößerung eines Laptop-Bildschirms, darauf ein eingeblendeter Text: Da uns keinerlei Beschwerden hinsichtlich der Suche nach barrierefreien Praxen in Hamburg erreichen, gehen wir davon aus, dass diese Informationen hilfreich und ausreichend sind. Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

„Da uns keinerlei Beschwerden hinsichtlich der Suche nach barrierefreien Praxen in Hamburg erreichen, gehen wir davon aus, dass diese Informationen ausreichend und hilfreich sind.“ Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

Das ist eine zynische Bemerkung, die auch unsere Arbeit herabsetzt. Die Probleme waren ja gerade der Anlass für uns, eine zuverlässige Suche mit genauen Angaben zu den Gegebenheiten zu entwickeln. Was soll eine Rollstuhlfahrerin mit der Information in der Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung anfangen, dass ein „bedingt rollstuhlgeeignetes WC“ vorhanden sein soll? Welche Bedingung ist wohl gemeint? Die Tür ist nicht zu schließen, aber ein Haltegriff ist da? Händewaschen ist möglich, aber das WC nicht erreichbar?

Es ist doch leicht nachzuvollziehen, dass Kriterien, in denen mehrere Informationen zusammengefasst sind, eben nicht „ausreichend und hilfreich“ sind. Was fehlt in diesem Beispiel? Mindestens Angaben zur Türbreite, der Bewegungsfläche vor, links und rechts neben dem WC und die Information, ob (klappbare) Haltegriffe vorhanden sind.

PlanB.hamburg war ein Instrument, mit dem die genauen Daten erfasst und veröffentlicht werden konnten. Es hätte ein Vorzeigemodell sein können, auch und gerade für die Kassenärztliche Vereinigung. Stattdessen: den Wert des Projekts herabsetzen und behaupten, es lägen keine Beschwerden vor und darum sei doch alles in Butter!

Das ist die Haltung der Institution, die für die ambulante Versorgung aller Hamburger*innen verantwortlich ist. Verantwortlich auch für die Versorgung derjenigen, die mit einer Behinderung leben und große Mühe haben, passende Praxen zu finden.

„Bedingt barrierefreies WC“, bevor ich mich als Rollstuhlfahrerin in eine Praxis traue, die das angibt, muss ich dort anrufen. Viele Praxen sind telefonisch nicht mehr zu erreichen, aber selbst wenn: Die Informationen, wie breit die Tür ist und wieviel Platz neben dem WC ist, kann spontan sicher nicht beantwortet werden.

Sinnvoller ist dann ein Anruf in der Kassenärztlichen Vereinigung. Vielleicht liegen dort Informationen vor? Falls nicht: Beschweren! Wenden Sie sich gern an uns. Wir sammeln diese Anfragen und werden die Probleme an die Kassenärztliche Vereinigung weiterleiten.

 

15. Juni 2023 by Redaktion
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PlanB ist nicht mehr online

Alles in allem hat die Patienten-Initiative an dem Thema Barrierefreiheit in der gesundheitlichen Versorgung acht Jahre gearbeitet. Unser Ziel war, ein Instrument für die genaue Erhebung von Kriterien zur Barrierefreiheit in Arztpraxen zu entwickeln und diese Informationen für die Suche nach passenden Praxen für Patient*innen mit Behinderung zu veröffentlichen.

Das ist uns mit der WebApp PlanB.hamburg gelungen!

Schlüsselaufgabe im Projekt war es, Ärzt*innen zur Teilnahme zu gewinnen. Es gab viele Absagen und die App füllte sich nur im Schneckentempo. Das Thema hat keine Priorität im Praxisalltag. Ab 2020 beteiligte sich die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg und wollte die Ansprache von Arztpraxen übernehmen. Wir waren zuversichtlich, dass mit dieser Verabredung die Zahl der teilnehmenden Arztpraxen rasch steigen würde. Die Erwartungen haben sich nicht erfüllt. Über die KV sind uns nur wenige Praxen genannt worden. Unsere Anregungen für eine höhere Inanspruchnahme liefen ins Leere.

Im April letzten Jahr übernahm die LAG Hamburg das Projekt. Wir nahmen an, dass mit diesem starken Bündnis eine höhere Durchsetzungskraft verbunden wäre. Die WebApp verblieb in unserer Trägerschaft.

Wir haben als Patientenorganisation ein Instrument vorgelegt, mit dem zumindest mehr Transparenz als erste Voraussetzung für die Inanspruchnahme der vertragsärztlichen Versorgung erreicht werden könnte.

Bei über 5000 niedergelassenen Ärzt*innen müssten aber die verantwortlichen Akteure für die Umsetzung aktiv werden und wir sehen hier zuerst die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg in der Pflicht.

Die KV Hamburg hält die Arztsuche nach Kriterien zur Barrierefreiheit in der WebApp nicht für sinnvoll und favorisiert die Angaben von ihren Mitgliedern. Auf der Website heißt es: „die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg kann deshalb nicht für die Vollständigkeit oder Richtigkeit dieser Daten garantieren.“

Unvollständige und fehleranfällige Daten waren vor acht Jahren der Anlass für unsere Projektidee. Wir sind also wieder am Ausgangspunkt angekommen. Die WebApp erfüllt unter diesen Voraussetzungen ihren Zweck nicht länger und wir haben die Anwendung Ende März vom Netz genommen. Wir können die laufenden Kosten für Support und Aktualisierung der Daten nicht tragen.

Natürlich sind wir enttäuscht, dass der Einsatz keine größeren Früchte getragen hat. Dennoch sehen wir den Erfolg, denn wir haben bewiesen, dass eine verlässliche Arztsuche mit aussagekräftigen Kriterien möglich ist. Das hätte ein Leuchtturmprojekt für Hamburg sein können, wenn alle an einem Strang gezogen hätten.

Mehr zur Geschichte des Projekts ist hier nachzulesen.

 

28. April 2023 by Redaktion
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Arztpraxen müssen barrierefrei sein!

Berlin. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundesregierung in der nachfolgenden Pressemitteilung auf, die Weichenstellungen für ein inklusives Gesundheitssystem rasch vorzunehmen.

„Menschen mit Behinderungen sind besonders auf medizinische Unterstützung angewiesen, können sie aber oft nicht in Anspruch nehmen, weil Arztpraxen nicht barrierefrei sind“, sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Das Gesundheitswesen müsse inklusiver und barrierefreier werden – und zwar flächendeckend. Das umfasse nicht nur den Abbau von physischen Barrieren, sondern auch von kommunikativen Hürden, etwa für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen. „Wer im Gesundheitsbereich arbeitet, muss die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen kennen und auf sie eingehen können. Weil das vielerorts nicht der Fall ist, sind Aus- und Weiterbildungsangebote für medizinisches Personal dringend notwendig,“ so Schlegel.

Das Institut fordert deshalb die zügige Entwicklung des im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“. Damit der Aktionsplan tatsächlich Verbesserungen bewirken kann, müssen Menschen mit Behinderungen aktiv an seiner Erstellung beteiligt werden. „Das Bundesgesundheitsministerium sollte die Expertise von Menschen mit Behinderungen bei der Erstellung des Aktionsplans von Anfang an einbeziehen“, fordert Schlegel.

Laut Bundesteilhabebericht 2021 sind lediglich 21 Prozent der Arztpraxen für Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, zugänglich und nur 13 Prozent erfüllen mindestens ein weiteres Kriterium der Barrierefreiheit wie höhenverstellbare Untersuchungsmöbel oder barrierefreie Sanitäranlagen. Ein Überblick über die Barrierefreiheit von Arztpraxen auf der Grundlage eines bundesweit einheitlich definierten Kriterienkatalogs, der alle Arten von Beeinträchtigungen berücksichtigt, fehlt bislang.

02. Februar 2023 by Redaktion
Categories: Barrierefreiheit, Teilhabe | Tags: , | Kommentare deaktiviert für Arztpraxen müssen barrierefrei sein!



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