Stabsstelle Patientenbeteiligung endlich am Start!


Die Verbraucherzentrale Hamburg informiert:

Am 1. Februar 2024 ist in Hamburg offiziell die Stabsstelle Patientenbeteiligung gestartet. Sie unterstützt Patientenvertreter*innen bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit in verschiedenen Ausschüssen. Bei der Patientenbeteiligung nach §140f SGB V handelt es sich um die gesetzlich verankerte Beteiligung von Patientinnen und Patienten in den Gremien des Gesundheitswesens. Die Beteiligung erfolgt beratend und nicht entscheidend. Das heißt: Patientenvertreter*innen können sich aktiv in die Beratung einbringen.

Wie ist die Patientenbeteiligung geregelt?

Die Beteiligung von Patientinnen und Patienten wird im Gemeinsamen Bundesausschuss, in den Landesausschüssen sowie Zulassungs- und den Berufungsausschüssen im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes aus dem Jahr 2004 geregelt und ist damit gesetzlich vorgeschrieben.

Für die Wahrnehmung der Mitspracherechte und der Durchführung der Patientenbeteiligung hat der Gesetzgeber verschiedene maßgebliche Organisationen betraut. Diese sollen die Interessen der Patientinnen und Patienten der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen vertreten. Welche Anforderungen diese erfüllen müssen, steht in der Patientenbeteiligungsverordnung

Die Organisationen benennen sogenannte sachkundige Personen für die Ausschüsse. In Hamburg sind das die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e. V. (LAG), Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e. V. (über KISS Hamburg – Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen in Hamburg) und die Verbraucherzentrale Hamburg.

Wie wird die Patientenbeteiligung koordiniert?

In Hamburg wird die Wahrnehmung der Mitspracherechte und die Durchführung der Patientenbeteiligung im sogenannten Koordinierungsausschuss von je einer Vertreterin und einem Vertreter dieser drei Organisationen wahrgenommen. Die Aufgaben des Koordinierungsausschusses sind:

  • die Organisation und Durchführung des Benennungsverfahrens,
  • die Akquise von Patientinnen und Patienten, die als Patientenvertreterin und Patientenvertreter in Frage kommen und
  • der Erfahrungsaustausch aus den verschiedenen Gremien

Alle Fäden laufen bei der Stabsstelle Patientenbeteiligung zusammen, die zurzeit bei der Verbraucherzentrale Hamburg angesiedelt ist. Die Stabsstelle in Hamburg ist eine regionale Anlaufstelle – sowohl für die meist ehrenamtlichen Patientenvertreterinnen und -vertreter als auch für diejenigen, die es noch werden wollen. Auch andere Akteure im Gesundheitswesen und Interessierte am Thema Patientenbeteiligung und Patientenvertretung können sich an die Stabsstelle wenden.

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Veröffentlicht am 03. Juni 2024 von Redaktion
Kategorien: Allgemein, Patientenberatung, Patientenvertretung


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