Hamburg hat keine gesicherte Patientenbeteiligung


Die LAG für behinderte Menschen fordert Umsetzung des Stärkungsgesetzes

Zum 3. Dezember, dem internationalen Tag der Menschen mit Behinderung, mahnt die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG) die Umsetzung des Versorgungsstärkungsgesetzes für die Beteiligung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen an. Die LAG gehört zu den Organisationen der Patientenvertretung auf Landesebene, die eine professionelle Koordination einfordert für die Werbung, Schulung und Unterstützung der ehrenamtlichen Patientenvertreterinnen und –Vertreter. Ihre Beteiligung ist in diversen ärztlichen und (zahn)ärztlichen Landes- und Versorgungsgremien, Zulassungs- und Berufungsausschüssen vorgesehen, aber ohne professionelle Zuarbeit überhaupt nicht leistbar.

„Seit drei Jahren stellt man uns eine Stelle in Aussicht, die die Beteiligung der Selbsthilfe in den Gremien unterstützt. Inzwischen ist hier eine große Lücke entstanden,“ so Kerrin Stumpf vom Vorstand der LAG. „Wie machen uns weiter gemeinsam dafür stark, dass die Stelle bei der Verbraucherzentrale entsteht, damit chronisch Erkrankte und behinderte Menschen ihre Gremienvertretung wieder wahrnehmen können.“

Die Kostentragung für die Unterstützung auf Landesebene für Abstimmungstreffen, Koordinierung insbesondere im Benennungsverfahren sowie Fortbildung oder Schulung der Patientenvertreter („in vergleichbarer Weise wie auf der Bundesebene“) liegt gesetzlich zu gleichen Teilen bei der Kassenärztlichen Vereinigung sowie den Verbänden der Krankenkassen und der Ersatzkrankenkassen. „In der Verhandlung steckt der Teufel im Detail“, so Stumpf. „Doch uns platzt der Kragen, wenn ohne Koordination des Ehrenamts die Rechte von Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen auf der Strecke bleiben.“ Die LAG erwartet zeitnah von den Verantwortlichen eine Lösung.

Hamburger LAG für behinderte Menschen

www.lagh-hamburg.de

Hintergrund: Die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung sind durch das Gesetz definiert. Im Mittelpunkt stehen der § 140f SGB V und die Patientenbeteiligungsverordnung. Die für die Wahrnehmung der Interessen der Patient*innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sind „maßgebliche Organisationen“ benannt worden, die auch auf Landesebene aktiv sind. In Hamburg sind das KISS, LAG und Verbraucherzentrale und Patienten-Initiative. Wir haben allerdings als Institution ohne öffentliche Förderung diese Funktion schweren Herzens aufgegeben, weil sie einfach ohne jede Finanzierung nicht zu leisten ist.

Für eine Sicherung der Patientenvertretung in Hamburg ist die geplante Stelle unerlässlich!

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Veröffentlicht am 04. Dezember 2022 von Redaktion
Kategorien: Allgemein


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