Verbesserungen bei der Bedarfsplanung


Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss vom 16.5.2019

Patientenvertretung begrüßt Verbesserungen bei der Bedarfsplanung der Kassenärzte

Berlin, 16.05.2019. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute eine umfassende Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie beschlossen und dabei
auch wesentliche Forderungen der Patientenvertretung im G-BA aufgenommen.

Die Patientenvertretung hat bereits lange gefordert, dass bei der Bedarfsplanung, also bei der Frage, wie viele Ärzte in einer Region tätig werden können, auch die Krankheitshäufigkeit der Versicherten und sozioökonomische Faktoren berücksichtigt werden. Mit der Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinie werden Alter, Geschlecht und die regionale Krankheitslast bei der Festlegung der Einwohner-Arzt-Verhältniszahlen berücksichtigt. „Wir begrüßen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss jetzt beschlossen hat, die alten Verhältniszahlen künftig regelmäßig anzupassen und dabei auch die Morbidität als Faktor zu berücksichtigen“, erklärt Ursula Faubel, Sprecherin der Patientenvertretung im Unterausschuss Bedarfsplanung des G-BA.

Auch in Hinblick auf den barrierefreien Zugang zu Arztpraxen hat der G-BA mehrere Regelungsvorschläge der Patientenvertretung aufgenommen. „Künftig muss in den Bedarfsplänen
transparent an Hand bestimmter Kriterien abgebildet werden, wie sich die Barrierefreiheit von Arztpraxen in den Einzugsgebieten der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung
darstellt. Dies ist aus unserer Sicht Voraussetzung dafür, dass gezielte Maßnahmen für die Verbesserung der Barrierefreiheit geplant werden können“, erläutert Faubel.

Die Patientenvertretung begrüßt außerdem, dass künftig der Bedarf von Patientinnen und Patienten bei etlichen Arztgruppen besser berücksichtigt wird: Die Anpassung der Verhältniszahlen in mehreren Arztgruppen, insbesondere bei den Kinder- und Jugendärzten, bei den Psychotherapeuten und Nervenärzten sowie die Bildung von Mindest- und Höchstquoten bei mehreren Arztgruppen, vor allem bei den Fachärzten für Innere Medizin und Rheumatologie, wird hier zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten ermöglichen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, das weitreichende Vorschläge zur Neugestaltung der Bedarfsplanung gemacht hat. „Der Gemeinsame
Bundesausschuss geht jetzt erste Schritte zur Umsetzung einer flexibleren und besser an die Versorgungsbedarfe angepassten Bedarfsplanung. Weitere Schritte werden sicher nach
einer Evaluation der jetzt beschlossenen Maßnahmen in fünf Jahren zu beraten sein“, stellt Faubel fes
t.

Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier.

 

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Veröffentlicht am 21. Mai 2019 von Redaktion
Kategorien: Barrierefreiheit, Pressemitteilung extern


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