Barrierefreie gynäkologische Praxis


… in Bremen. Zu früh gefreut, liebe Hamburger Rollstuhlfahrerinnen. Wir haben in Hamburger Arztpraxen bei den Erhebungen zu barrierefreien Kriterien auch gute und leicht verstellbare Untersuchungsstühle gesehen. Bei den räumlichen Bedingungen in der Toilette gibt es dann schon Einschränkungen und einen Hebelifter, den manche Frauen mit Behinderung benötigen, haben wir nirgendwo entdeckt. Falls Sie eine Praxis kennen, die so umfassend ausgestattet ist: Bitte melden!

Wir sind also nach Bremen gereist, um die dieses in Norddeutschland einzigartige Angebot kennenzulernen. Die Initiative ging von Menschen mit Behinderungen aus, federführend war Selbstbestimmt Leben e.V. Bremen. Mehrere Jahre wurde mit den an der Versorgung beteiligten Institutionen wie Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer und Gesundheitsbehörde verhandelt. Die Lösung sieht so aus: Im Klinikum Bremen-Mitte ist eine barrierefreie Arztpraxis eingerichtet worden. Vertragspartner der Praxis sind die KV Bremen, die Gesundheit Nord und die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit. Eine Liste der beteiligten Ärztinnen kann von den Brgerinnen im Internet eingesehen werden. Die Patientinnen haben also eine Wahlmöglichkeit, wer sie behandelt. Die Praxis ist jeden 2. Mittwochnachmittag besetzt und die diese Sprechzeit scheint den Bedarf zu decken. Für jede Patientin ist mindestens eine Dreiviertel Stunde reserviert. Das Angebot umfasst alle Leistungen einer Facharztpraxis: Früherkennung, Behandlung gynäkologischer Beschwerden, Beratung bei Verhütung und Kinderwunsch, Begleitung durch die Wechseljahre. Leider ist der Zugang auf mobilitätseingeschränkte Frauen begrenzt. Frauen mit anderen Behinderungen dürfen nicht behandelt werden.
Die Räume sind barrierefrei erreichbar: stufenlos, selbstöffnende Türen, das WC ist groß und die Untersuchungsmöbel höhenverstellbar und unterfahrbar. Die beteiligten Ärztinnen engagieren sich neben ihrer eigenen Praxis für dieses Angebot. Wir meinen: ein nachahmenswertes Modell. Wir wissen insbesondere von Frauen, die im Rollstuhl unterwegs sind, dass Besuche bei einer Gynäkologin oder einem Gynäkologen ausbleiben, einfach, weil keine zugängliche Praxis gefunden wird. Das darf nicht sein! Die UN-Behindertenrechtskonvention ist eindeutig: Menschen mit Behinderung haben das Recht auf eine Gesundheitsversorgung in der gleichen Bandbreite und Qualität wie für alle Menschen.

auf dem Foto ist ein Untersuchungsstuhl abgebildet. Ein Seitenteil ist hochgeklappt, das linke ganz herunter geklappt. man erkennt, dass eine Rollstuhlfahrern ganz heranfahren kann, um sich umzusetzen.

Gerne Teilen!




Veröffentlicht am 21. Oktober 2016 von Redaktion
Kategorien: Barrierefreiheit


 |