Unabhängige Patientenberatung Deutschland wird neu aufgestellt

Referentenentwurf zur Errichtung einer Stiftung vorgelegt

Oktober 2022 Die BAGP (Bundesarbeitsgemeinschaft der Patient*innenstellen) kommentiert:

Wir erhielten erst am 21.10. den seit Juni erwarteten Referentenentwurf zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) vom BMG zur Kommentierung. Aus unserer Sicht ist dieser Gesetzesentwurf wenig brauchbar für eine Neugestaltung einer UPD, die laut Koalitionsvertrag „in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen“ überführt werden soll. Den Wunsch, die UPD zu verstetigen und in ein Regelangebot zu überführen, befürworten wir. Allerdings sind die geforderte Staatsferne und Unabhängigkeit vom bisherigen Geldgeber – dem GKV Spitzenverband – nicht gelungen. Wir sehen in dem vorliegenden Referentenentwurf keine wesentliche Verbesserung in Bezug auf die mögliche Unabhängigkeit des Beratungsangebotes und sind sehr verwundert, wie der Gesetzgeber ausgerechnet eine Institution als Stifterin und Finanzier der UPD vorsieht, deren Mitgliedsverbände die gesetzlichen Krankenkassen sind – häufig Anlassgeber für Beratung und Beschwerden in der UPD.

Die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Staatsferne der neuen UPD wird aus unserer Sicht konterkariert, da im Stiftungsrat unter anderem Mitglieder des Bundestages, zweier Ministerien, des GKV Spitzenverbandes Bund und des PKV Verbandes sowie der Bundespatientenbeauftragte stimmberechtigt sind neben Patientenvertretern. Die Mitwirkung der maßgeblichen Patientenorganisation an der neuen UPD wird im Wesentlichen auf ein Vorschlagsrecht für den Vorstand und die nicht mehrheitsbestimmende Mitgliedschaft im Stiftungsrat begrenzt. Von einem Auftrag, dass die maßgeblichen Patientenorganisationen die UPD wieder zentral und regional betreiben sollen, ist keine Rede. Die Politik verpasst die Chance der Neugestaltung einer UPD, die am Beratungsbedarf der Ratsuchenden ausgerichtet sowie regional verankert und gut vernetzt ist.

Den vollständigen Text der Pressemitteilung findet ihr hier.

Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen teilt diese Einschätzung und fordert Nachbesserungen

02. Dezember 2022 by Redaktion
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Patient*innenrechte – Ärzt*innenpflichten

Die BAGP – Bundesarbeitsgemeinschaft der Patient*innenstellen – hat eine aktualisierte Version der Broschüre zum Thema „Patientenrechte – Ärztepflichten“ veröffentlicht. Sie kann als A4-Broschüre bestellt werden bei der BAGP (4 Euro Schutzgebühr plus Porto) oder hier eingesehen werden.

Broschüre Patientenrechte – Ärztepflichten, 68 Seiten (759 kb) Neuauflage 2022

31. Oktober 2022 by Redaktion
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Patientenrechte in Einfacher Sprache

Die Hamburger Sozialbehörde hat eine Broschüre „Ihre Rechte als Patientin und Patient in Einfacher Sprache“ aufgelegt.

Die schnell vergriffene Erstauflage haben wir vor Jahren herausgegeben und haben die Behörde bei der aktualisierten Neuauflage unterstützt. Autor des Textes war wieder Dr. Oliver Tolmein. Zu diesen Themen informiert das Heft:

  1. Ich komme nicht zu meinem Arzt
  2. Es dauert so lange, bis ich einen Termin bei einem Arzt oder einer Ärztin bekomme
  3. Ich verstehe meinen Arzt oder meine Ärztin nicht
  4. Mein Arzt oder meine Ärztin erklären nicht viel
  5. Wer bestimmt, was ein Arzt oder eine Ärztin bei mir machen darf?
  6. Was ist eine Zweitmeinung
  7. Was ist, wenn ich eine Betreuerin oder einen Betreuer habe?
  8. Was kann ich machen, wenn der Arzt einen Fehler gemacht hat?
  9. Ärztinnen und Ärzte müssen Ihnen die Behandlungsunterlagen geben
  10. Der Arzt will Geld von mir, obwohl ich eine Krankenversicherung habe
  11. Ich brauche einen Gebärdensprachdolmetscher, wer bezahlt den?
  12. Was ist eigentlich eine Patientenverfügung? Brauche ich das?
  13. Was kann ich machen, wenn ich mich beschweren möchte?

Die Broschüre steht als Download zur Verfügung! Bitte hier klicken.

Die Broschüre kann auch als Druckversion bestellt werden, schreiben Sie eine Mail an: publikationen@soziales.hamburg.de

25. Oktober 2022 by Redaktion
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Informationsangebote zur Pandemie in Hamburg

Stand: 01. November 2022

Für Fragen rund um das Coronavirus bietet die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg digitale und telefonische Unterstützung an. Hier eine kurze Übersicht für Bürgerinnen und Bürger mit den wichtigsten Informationen. Bitte wendet euch bei Fragen an die entsprechende Stelle.

Fragen rund um eine Corona-Erkrankung
Arztruf 116 117

Corona-Hotline der Stadt Hamburg: 040 42828 4000

Informationen zur Corona-Impfung und Terminvergabe
Alle Informationen und Impfangebote: www.hamburg.de/corona-impfung

Fragen rund um das Testen
Übersichtskarte zu kostenlosen Schnelltests: www.hamburg.de/corona-schnelltest
Telefonische Terminvermittlung für einen Test-Termin bei Ärztinnen und Ärzten: Arztruf 116 117

Fragen zu den aktuellen Regelungen in Hamburg
Alle Infos zu Corona: www.hamburg.de/corona
FAQ: www.hamburg.de/faq-corona

 

17. März 2022 by Redaktion
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Patienteninformationen in Leichter Sprache

In unserer langjährigen Kooperation mit dem Katholischen Marienkrankenhaus Hamburg sind Broschüren in Leichter Sprache veröffentlicht worden, die die Klinik in Zusammenarbeit mit uns erstellt hat. Sie sind bei den Patient*innen sehr beliebt. 2016 hat das Projekt dafür die Auszeichnung „Wegbereiter der Inklusion“ im Gesundheitswesen bekommen.
Die Broschüren informieren leicht verständlich und mit farbigen Illustrationen über wichtige Fragen zur Aufnahme, zum Aufenthalt in der Klinik und zur Entlassung.

Auf der Website des Marienkrankenhauses können Sie einen Eindruck bekommen und den Text einsehen.

12. Februar 2022 by Redaktion
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Presseinformation zur neuen Richtlinie der KBV zur Barrierefreiheit in Arztpraxen

Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat Anfang des Monats eine neue bundeseinheitliche Richtlinie zur Barrierefreiheit von Arztpraxen beschlossen. Die Richtlinie legt fest, welche Auskünfte die Kassenärztlichen Vereinigungen für unterschiedliche Beeinträchtigungsgruppen erheben und bereitstellen müssen. Die KBV-Richtlinie ist somit die erste verbindliche Vorgabe auf Bundesebene für Auskünfte zur Barrierefreiheit von Arztpraxen und soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Für die kommenden Jahre sind weitere Entwicklungsstufen geplant, im Zuge derer unter anderem die Kriterien für blinde Menschen erhoben und zum 1. Januar 2023 ergänzt werden sollen.

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) begrüßt grundsätzlich, dass die Vorgaben zur Barrierefreiheit nun erstmals bundeseinheitlich geregelt werden. „Es ist ein Schritt nach vorn“, sagt Dr. Martin Danner, Koordinator des DBR-Arbeitsausschusses, merkt jedoch kritisch an: „Die Richtlinie verfehlt ganz klar ihr Ziel, Patient*innen mit Behinderungen die Suche nach barrierefreien Arztpraxen zu erleichtern und eine gleichberechtigte medizinische Versorgung sicherzustellen. Umfang, Genauigkeit und Aufbereitung der Auskünfte reichen für eine umfassende Barrierefreiheit bei Weitem nicht aus.“
Dem Beschlussentwurf vorausgegangen waren drei Arbeitstreffen von Vertreter*innen der KBV und maßgeblicher Patientenorganisationen – darunter auch Mitglieder des DBR. Die DBR-Vertreter*innen zeigen sich enttäuscht darüber, dass Absprachen nicht eingehalten und Ergebnisse aus den Treffen kaum Berücksichtigung gefunden haben. Die individuellen Bedarfe und das Suchverhalten der Patient*innen werden nicht bedacht. Eine Weiterentwicklung der Richtlinie ist daher dringend und zwingend erforderlich.

Kritikpunkte des DBR an der verabschiedeten Fassung sind unter anderem:

  • Fehlende Kriterien: Die Richtlinie enthält keine Merkmale zur Barrierefreiheit für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Zwar ist dies in einer weiteren Entwicklungsstufe geplant. Wann diese erfolgen soll, ist bisher nicht festgelegt.
  • Aufbereitung der Daten: Die Richtlinie weist Auskünfte zur Barrierefreiheit nicht anhand von Merkmalen aus, sondern fasst verschiedene Merkmale in Codes zusammen. Die konkreten Zugangsbedingungen vor Ort sind für Patient*innen damit nicht ersichtlich. Für Ärzt*innen bewirkt die Zusammenfassung, dass sie die Barrierefreiheit ihrer Praxis für eine bestimmte Beeinträchtigungsgruppe verneinen müssen, sobald ein Merkmal des entsprechenden Codes nicht erfüllt ist.
  • Veraltete Standards: Die erhobenen Daten zu einzelnen Merkmale entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technik.
  • Fehlende Objektivität: Die definierten Merkmale zur Erhebung der Daten können eine objektive Richtigkeit der Angaben nicht gewährleisten.

Darüber hinaus bleiben Fragen zur praktischen Umsetzung der Richtlinie offen. Nicht geklärt ist unter anderem, ob die Kassenärztlichen Vereinigungen eine Auskunftspflicht für praktizierende Ärzt*innen erwägen, wie sie die zugelieferten Informationen verifizieren und wie die Informationen für Patient*innen auf der Webseite aufbereitet werden.
Zu den offenen Punkten und Fragen werden der DBR und weitere Patientenorganisationen mit der KBV im Austausch bleiben und zusammen an der Ausgestaltung der Richtlinie arbeiten. Der DBR wird sich auch weiterhin kritisch und unterstützend einbringen.

08. Dezember 2021 by Redaktion
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Assistenz für Menschen mit Behinderung endlich abgesichert

Pressemitteilung der BAG SELBSTHILFE:

Düsseldorf, 28.06.2021. Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt werden, benötigen diese Unterstützung auch während einer Behandlung im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung. Bislang war nicht geregelt, wer die Kosten dafür übernimmt. Die BAG SELBSTHILFE hatte vehement an die Regierung appelliert, diesen unhaltbaren Zustand noch in dieser Legislaturperiode zu ändern und entsprechende eindeutige gesetzliche Regelungen zu schaffen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Regelungsentwurf ist nun vom Bundestag beschlossen worden. Demnach soll künftig die Krankenkasse zahlen, wenn Angehörige oder Personen aus ihrem persönlichen Umfeld PatientInnen mit Behinderung begleiten. Assistieren MitarbeiterInnen von Einrichtungen oder Diensten der Behindertenhilfe, sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen. 

„Wir sind erleichtert, dass sich Menschen mit Behinderungen nach so vielen Jahren der Unklarheit nun endlich sicher und ohne zusätzliche Sorge über die Kostenübername der Begleitung einer Behandlung im Krankenhaus unterziehen können. Denn Sicherheit und Kommunikationsmöglichkeiten sind unabdingbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung. Wir erwarten, dass nach der Zustimmung des Bunderates, diese Regelungen umgehend umgesetzt werden“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.

28. Juni 2021 by Redaktion
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Eine Erhebung mit Anlauf – das Impfzentrum in den Messehallen

Der Start im Impfzentrum war wohl für uns alle der Lichtblick in dieser belastenden Corona-Zeit. Für uns war die Erhebung zur Barrierefreiheit im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg darum auch ein ganz besonderer Termin. Seit November sind wir an dem Thema barrierefreie Informationen zum Impfen und dem Zugang zum Impfzentrum „dran“. Zuerst haben wir bei der Sozialbehörde nach der Barrierefreiheit im Impfzentrum gefragt und bekamen eine Antwort, wie sie ganz typisch ist: es sei alles barrierefrei.

Mit einigen Beispielfragen zu den unterschiedlichen Dimensionen der Barrierefreiheit (Leitsystem, Terminbuchung gehörlose Menschen, Maße für Türen, Leichte Sprache) haben wir die Unzulänglichkeit dieser allgemeinen Aussage deutlich gemacht. Daraufhin wurden diese Fragen beantwortet, alle anderen blieben offen. Verwiesen wurde darauf, dass ausreichend Assistenzkräfte bereitstünden, um zu helfen. Teilhabe bedeutet aber, möglichst ohne Hilfe auszukommen! Erst über den Auftrag der KV Hamburg konnten wir dann am 14. Januar die Details erheben. Hier unsere Eindrücke, die genauen Daten findet ihr in unserer WebApp planb.hamburg.

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26. Januar 2021 by Redaktion
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Interview im „Rollstuhl Kurier“ online verfügbar

28.12.2020
Kurz vor Weihnachten erreichte uns die Nachricht, dass der Artikel im „Rollstuhl Kurier“ zu unserem Projekt „Barrierefreiheit in Arztpraxen“ nun online zur Verfügung steht. Es ist ein ausführliches Interview von Anfang 2020.

Vieles davon gilt auch jetzt noch, die Zahl der Praxen in der WebApp planB.hamburg hat sich auf 165 erhöht und das Beste: eine Kooperation mit der KV Hamburg ist im Oktober zustande gekommen.

Hier geht es zum Rollstuhl Kurier online: https://www.rollstuhl-kurier.de/2020/02/18/arztpraxen-ohne-barrieren-zwei-frauen-messen-aus/

Und hier gibt es den Artikel als PDF zusätzlich bebilderter Hinweise zu Kriterien der Barrierefreiheit.

Außerdem ein treffender Kommentar zur Arztsuche im Internet hier.

 

30. Dezember 2020 by Redaktion
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Unser Projekt „Barrierefrei. Wir sind dabei“ in Leichter Sprache

Barriere-Freiheit in Hamburger Arzt-Praxen

Vielen Dank an unsere Übersetzerin Daniela Schremm und die Prüfer*innen Marion Blohm und Sinan Yilmaztuerk.
Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Eine Frau fährt mit ihrem Rollstuhl eine Rampe hoch. Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013   Ärztin und Patientin auf einem Gyn-Stuhl. Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 weiter lesen →

07. August 2020 by Redaktion
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