Presseinformation zur neuen Richtlinie der KBV zur Barrierefreiheit in Arztpraxen
Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat Anfang des Monats eine neue bundeseinheitliche Richtlinie zur Barrierefreiheit von Arztpraxen beschlossen. Die Richtlinie legt fest, welche Auskünfte die Kassenärztlichen Vereinigungen für unterschiedliche Beeinträchtigungsgruppen erheben und bereitstellen müssen. Die KBV-Richtlinie ist somit die erste verbindliche Vorgabe auf Bundesebene für Auskünfte zur Barrierefreiheit von Arztpraxen und soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Für die kommenden Jahre sind weitere Entwicklungsstufen geplant, im Zuge derer unter anderem die Kriterien für blinde Menschen erhoben und zum 1. Januar 2023 ergänzt werden sollen.
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) begrüßt grundsätzlich, dass die Vorgaben zur Barrierefreiheit nun erstmals bundeseinheitlich geregelt werden. „Es ist ein Schritt nach vorn“, sagt Dr. Martin Danner, Koordinator des DBR-Arbeitsausschusses, merkt jedoch kritisch an: „Die Richtlinie verfehlt ganz klar ihr Ziel, Patient*innen mit Behinderungen die Suche nach barrierefreien Arztpraxen zu erleichtern und eine gleichberechtigte medizinische Versorgung sicherzustellen. Umfang, Genauigkeit und Aufbereitung der Auskünfte reichen für eine umfassende Barrierefreiheit bei Weitem nicht aus.“
Dem Beschlussentwurf vorausgegangen waren drei Arbeitstreffen von Vertreter*innen der KBV und maßgeblicher Patientenorganisationen – darunter auch Mitglieder des DBR. Die DBR-Vertreter*innen zeigen sich enttäuscht darüber, dass Absprachen nicht eingehalten und Ergebnisse aus den Treffen kaum Berücksichtigung gefunden haben. Die individuellen Bedarfe und das Suchverhalten der Patient*innen werden nicht bedacht. Eine Weiterentwicklung der Richtlinie ist daher dringend und zwingend erforderlich.
Kritikpunkte des DBR an der verabschiedeten Fassung sind unter anderem:
- Fehlende Kriterien: Die Richtlinie enthält keine Merkmale zur Barrierefreiheit für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Zwar ist dies in einer weiteren Entwicklungsstufe geplant. Wann diese erfolgen soll, ist bisher nicht festgelegt.
- Aufbereitung der Daten: Die Richtlinie weist Auskünfte zur Barrierefreiheit nicht anhand von Merkmalen aus, sondern fasst verschiedene Merkmale in Codes zusammen. Die konkreten Zugangsbedingungen vor Ort sind für Patient*innen damit nicht ersichtlich. Für Ärzt*innen bewirkt die Zusammenfassung, dass sie die Barrierefreiheit ihrer Praxis für eine bestimmte Beeinträchtigungsgruppe verneinen müssen, sobald ein Merkmal des entsprechenden Codes nicht erfüllt ist.
- Veraltete Standards: Die erhobenen Daten zu einzelnen Merkmale entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technik.
- Fehlende Objektivität: Die definierten Merkmale zur Erhebung der Daten können eine objektive Richtigkeit der Angaben nicht gewährleisten.
Darüber hinaus bleiben Fragen zur praktischen Umsetzung der Richtlinie offen. Nicht geklärt ist unter anderem, ob die Kassenärztlichen Vereinigungen eine Auskunftspflicht für praktizierende Ärzt*innen erwägen, wie sie die zugelieferten Informationen verifizieren und wie die Informationen für Patient*innen auf der Webseite aufbereitet werden.
Zu den offenen Punkten und Fragen werden der DBR und weitere Patientenorganisationen mit der KBV im Austausch bleiben und zusammen an der Ausgestaltung der Richtlinie arbeiten. Der DBR wird sich auch weiterhin kritisch und unterstützend einbringen.
Ein Projekt für Barrierefreiheit in Hamburger Kliniken
Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal, von dem alle profitieren.
Die Asklepios Kliniken Hamburg haben den Anfang gemacht und uns eingeladen, in ihren Einrichtungen Informationen zur Barrierefreiheit zu erheben. Dafür haben wir eine Checkliste entwickelt, basierend auf unseren umfassenden Erfahrungen in diesem Bereich. Unsere speziell geschulten Barriere-Scouts haben dann in allen Bereichen der Kliniken sorgfältige Erhebungen durchgeführt – und zwar nicht nur im Hinblick auf Menschen mit eingeschränkter Mobilität, sondern beispielsweise auch für Patient*innen und Besuch*innen mit Sinnesbehinderungen.
Inzwischen sind weitere Krankenhäuser diesem Beispiel gefolgt. Unsere Gesprächspartner haben die ausführlichen Rückmeldungen und einen Katalog von Handlungsempfehlungen als sehr hilfreich empfunden.
Wir haben uns dafür eingesetzt, weitere Kliniken und Gesundheitseinrichtungen für dieses Projekt begeistern, das in der Bundesrepublik ebenso einzigartig wie richtungsweisend ist. Leider blieb das ohne Resonanz.
Der Inklusionsgedanke ist in der gesundheitlichen Versorgung noch nicht verankert.
Da<as sagten Beteiligte der von uns besuchen Kliniken:
„Der kritische Blick von außen hat uns geholfen, die Barrierefreiheit zu verbessern
– auch dank konstruktiver Vorschläge zur Umsetzung.“
Dr. med. Georg Poppele
ehemaliger Chefarzt der Inneren Abteilung
Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf
„Bei unserem Anspruch, dem Qualitätsmerkmal „barrierefrei“ gerecht zu
werden, wurden wir bestens durch die Barriere-Scouts unterstützt.“
Anne Leimbach
Qualitätsmanagement
Schön Klinik Hamburg Eilbek
„Die mithilfe der Barriere-Scouts gewonnenen wertvollen Erkenntnisse werden wir in aktuelle
und zukünftige Entwicklungen und Planungen einbeziehen.“
Dr. Thomas Wolfram
Sprecher der Geschäftsführung
Asklepios Kliniken Hamburg GmbH
„Die Rückmeldungen der Barriere-Scouts haben konkrete Verbesserungen
angeschoben und die Sinne geschärft für künftige Vorhaben.“
Sebastian Finger
Leitung Unternehmenskommunikation
Kath. Marienkrankenhaus
UPD verkauft!
Presseerklärung der BAGP vom 31.08 2018
Sanvartis – UPD: Spielball von Kapitalinteressen und Korruption?
40 Jahre Entwicklungsarbeit in der Zivilgesellschaft waren nötig um die Notwendigkeit der unabhängigen Patientenberatung in der Gesellschaft zu verankern.
Wie zum Hohn werden damit heute anscheinend Millionen gescheffelt. Die UPD gGmbH ist an die Careforce GmbH verkauft worden. Deren Motiv, die UPD zu übernehmen, ist vermutlich rein monetär motiviert. Wie kann das aber sein, dass Versichertengelder ohne jede Gegenleistung Gewinne generieren? weiter lesen →