Unabhängige Patientenberatung Deutschland wird neu aufgestellt
Referentenentwurf zur Errichtung einer Stiftung vorgelegt
Wir erhielten erst am 21.10. den seit Juni erwarteten Referentenentwurf zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) vom BMG zur Kommentierung. Aus unserer Sicht ist dieser Gesetzesentwurf wenig brauchbar für eine Neugestaltung einer UPD, die laut Koalitionsvertrag „in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen“ überführt werden soll. Den Wunsch, die UPD zu verstetigen und in ein Regelangebot zu überführen, befürworten wir. Allerdings sind die geforderte Staatsferne und Unabhängigkeit vom bisherigen Geldgeber – dem GKV Spitzenverband – nicht gelungen. Wir sehen in dem vorliegenden Referentenentwurf keine wesentliche Verbesserung in Bezug auf die mögliche Unabhängigkeit des Beratungsangebotes und sind sehr verwundert, wie der Gesetzgeber ausgerechnet eine Institution als Stifterin und Finanzier der UPD vorsieht, deren Mitgliedsverbände die gesetzlichen Krankenkassen sind – häufig Anlassgeber für Beratung und Beschwerden in der UPD.
Die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Staatsferne der neuen UPD wird aus unserer Sicht konterkariert, da im Stiftungsrat unter anderem Mitglieder des Bundestages, zweier Ministerien, des GKV Spitzenverbandes Bund und des PKV Verbandes sowie der Bundespatientenbeauftragte stimmberechtigt sind neben Patientenvertretern. Die Mitwirkung der maßgeblichen Patientenorganisation an der neuen UPD wird im Wesentlichen auf ein Vorschlagsrecht für den Vorstand und die nicht mehrheitsbestimmende Mitgliedschaft im Stiftungsrat begrenzt. Von einem Auftrag, dass die maßgeblichen Patientenorganisationen die UPD wieder zentral und regional betreiben sollen, ist keine Rede. Die Politik verpasst die Chance der Neugestaltung einer UPD, die am Beratungsbedarf der Ratsuchenden ausgerichtet sowie regional verankert und gut vernetzt ist.
Den vollständigen Text der Pressemitteilung findet ihr hier.
Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen teilt diese Einschätzung und fordert Nachbesserungen
Patient*innenrechte – Ärzt*innenpflichten
Die BAGP – Bundesarbeitsgemeinschaft der Patient*innenstellen – hat eine aktualisierte Version der Broschüre zum Thema „Patientenrechte – Ärztepflichten“ veröffentlicht. Sie kann als A4-Broschüre bestellt werden bei der BAGP (4 Euro Schutzgebühr plus Porto) oder hier eingesehen werden.
Broschüre Patientenrechte – Ärztepflichten, 68 Seiten (759 kb) Neuauflage 2022
Informationsangebote zur Pandemie in Hamburg
Stand: 01. November 2022
Für Fragen rund um das Coronavirus bietet die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg digitale und telefonische Unterstützung an. Hier eine kurze Übersicht für Bürgerinnen und Bürger mit den wichtigsten Informationen. Bitte wendet euch bei Fragen an die entsprechende Stelle.
Fragen rund um eine Corona-Erkrankung
Arztruf 116 117
Corona-Hotline der Stadt Hamburg: 040 42828 4000
Informationen zur Corona-Impfung und Terminvergabe
Alle Informationen und Impfangebote: www.hamburg.de/corona-impfung
Fragen rund um das Testen
Übersichtskarte zu kostenlosen Schnelltests: www.hamburg.de/corona-schnelltest
Telefonische Terminvermittlung für einen Test-Termin bei Ärztinnen und Ärzten: Arztruf 116 117
Fragen zu den aktuellen Regelungen in Hamburg
Alle Infos zu Corona: www.hamburg.de/corona
FAQ: www.hamburg.de/faq-corona
Presseinformation zur neuen Richtlinie der KBV zur Barrierefreiheit in Arztpraxen
Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat Anfang des Monats eine neue bundeseinheitliche Richtlinie zur Barrierefreiheit von Arztpraxen beschlossen. Die Richtlinie legt fest, welche Auskünfte die Kassenärztlichen Vereinigungen für unterschiedliche Beeinträchtigungsgruppen erheben und bereitstellen müssen. Die KBV-Richtlinie ist somit die erste verbindliche Vorgabe auf Bundesebene für Auskünfte zur Barrierefreiheit von Arztpraxen und soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Für die kommenden Jahre sind weitere Entwicklungsstufen geplant, im Zuge derer unter anderem die Kriterien für blinde Menschen erhoben und zum 1. Januar 2023 ergänzt werden sollen.
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) begrüßt grundsätzlich, dass die Vorgaben zur Barrierefreiheit nun erstmals bundeseinheitlich geregelt werden. „Es ist ein Schritt nach vorn“, sagt Dr. Martin Danner, Koordinator des DBR-Arbeitsausschusses, merkt jedoch kritisch an: „Die Richtlinie verfehlt ganz klar ihr Ziel, Patient*innen mit Behinderungen die Suche nach barrierefreien Arztpraxen zu erleichtern und eine gleichberechtigte medizinische Versorgung sicherzustellen. Umfang, Genauigkeit und Aufbereitung der Auskünfte reichen für eine umfassende Barrierefreiheit bei Weitem nicht aus.“
Dem Beschlussentwurf vorausgegangen waren drei Arbeitstreffen von Vertreter*innen der KBV und maßgeblicher Patientenorganisationen – darunter auch Mitglieder des DBR. Die DBR-Vertreter*innen zeigen sich enttäuscht darüber, dass Absprachen nicht eingehalten und Ergebnisse aus den Treffen kaum Berücksichtigung gefunden haben. Die individuellen Bedarfe und das Suchverhalten der Patient*innen werden nicht bedacht. Eine Weiterentwicklung der Richtlinie ist daher dringend und zwingend erforderlich.
Kritikpunkte des DBR an der verabschiedeten Fassung sind unter anderem:
- Fehlende Kriterien: Die Richtlinie enthält keine Merkmale zur Barrierefreiheit für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Zwar ist dies in einer weiteren Entwicklungsstufe geplant. Wann diese erfolgen soll, ist bisher nicht festgelegt.
- Aufbereitung der Daten: Die Richtlinie weist Auskünfte zur Barrierefreiheit nicht anhand von Merkmalen aus, sondern fasst verschiedene Merkmale in Codes zusammen. Die konkreten Zugangsbedingungen vor Ort sind für Patient*innen damit nicht ersichtlich. Für Ärzt*innen bewirkt die Zusammenfassung, dass sie die Barrierefreiheit ihrer Praxis für eine bestimmte Beeinträchtigungsgruppe verneinen müssen, sobald ein Merkmal des entsprechenden Codes nicht erfüllt ist.
- Veraltete Standards: Die erhobenen Daten zu einzelnen Merkmale entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technik.
- Fehlende Objektivität: Die definierten Merkmale zur Erhebung der Daten können eine objektive Richtigkeit der Angaben nicht gewährleisten.
Darüber hinaus bleiben Fragen zur praktischen Umsetzung der Richtlinie offen. Nicht geklärt ist unter anderem, ob die Kassenärztlichen Vereinigungen eine Auskunftspflicht für praktizierende Ärzt*innen erwägen, wie sie die zugelieferten Informationen verifizieren und wie die Informationen für Patient*innen auf der Webseite aufbereitet werden.
Zu den offenen Punkten und Fragen werden der DBR und weitere Patientenorganisationen mit der KBV im Austausch bleiben und zusammen an der Ausgestaltung der Richtlinie arbeiten. Der DBR wird sich auch weiterhin kritisch und unterstützend einbringen.
Assistenz für Menschen mit Behinderung endlich abgesichert
Pressemitteilung der BAG SELBSTHILFE:
Düsseldorf, 28.06.2021. Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt werden, benötigen diese Unterstützung auch während einer Behandlung im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung. Bislang war nicht geregelt, wer die Kosten dafür übernimmt. Die BAG SELBSTHILFE hatte vehement an die Regierung appelliert, diesen unhaltbaren Zustand noch in dieser Legislaturperiode zu ändern und entsprechende eindeutige gesetzliche Regelungen zu schaffen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Regelungsentwurf ist nun vom Bundestag beschlossen worden. Demnach soll künftig die Krankenkasse zahlen, wenn Angehörige oder Personen aus ihrem persönlichen Umfeld PatientInnen mit Behinderung begleiten. Assistieren MitarbeiterInnen von Einrichtungen oder Diensten der Behindertenhilfe, sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen.
„Wir sind erleichtert, dass sich Menschen mit Behinderungen nach so vielen Jahren der Unklarheit nun endlich sicher und ohne zusätzliche Sorge über die Kostenübername der Begleitung einer Behandlung im Krankenhaus unterziehen können. Denn Sicherheit und Kommunikationsmöglichkeiten sind unabdingbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung. Wir erwarten, dass nach der Zustimmung des Bunderates, diese Regelungen umgehend umgesetzt werden“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.